Für beide Vertragspartner eines Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, über die Inhalte
eines Tarifvertrags informiert zu sein, wenn er im Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Teilweise ordnet das Gesetz die Geltung an (bei sog. allgemeinverbindlichen Tarifverträgen). Häufig gibt es
entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag, mit denen die Geltung von Tarifregeln vereinbart wird.
Ich kann Ihnen Auskunft geben über die Anwendbarkeit und die Inhalte
- aller bundesweit allgemeinverbindlichen Tarifverträge
- der ca. 2.500 für Bayern abgeschlossenen und gültigen Tarifverträge
Fragen hierzu beantworte ich inhaltlich (z. B. über tarifvertragliche Probezeiten, Kündigungsfristen, Ausschlussfristen, Vergütungsgruppen, Urlaubsansprüche, Abfindungsansprüche etc.).
Entsprechende Textnachweise kann ich beifügen.
Nicht möglich ist mir der Handel mit Tarifvertragstexten.
Die Kosten einer Tarifauskunft finden Sie
hier.
Weitere Hintergrundinformationen zur Bedeutung von
Tarifverträgen.
<< zurück