Information zur Rechtsschutzversicherung

 

Für viele arbeitsrechtliche Probleme bietet eine Rechtsschutzversicherung einen

sehr gut passenden Kostenschutz und erfüllt so eine sehr wichtige Funktion bei der Absicherung existentieller Rechte.

 

Dabei ist es ratsam, bereits die Deckungsanfrage bei der

Rechtsschutzversicherung durch mich als Anwalt machen zu lassen.

Denn die Frage, ob die Versicherung die Anwaltskosten übernimmt, hängt

(unter anderem) davon ab, ob die Gegenseite vertragliche oder gesetzliche

Pflichten verletzt hat.

Das ist nicht immer offensichtlich. Die Darlegung des Versicherungsfalles setzt in

manchen Fällen bereits eine arbeitsrechtlich kompetente Prüfung voraus.

 

Leider bestehen auch gewisse Leistungseinschränkungen, denn

die Rechtsschutzversicherung ist - wie jede Versicherung – ein gegenseitiger Vertrag,

mit dem man durch seinen Beitrag eine bestimmte, im "Kleingedruckten"

definierte Leistung einkauft.

 

Die Rechtsschutzversicherungen treten danach nicht ein für Kosten, die dem Betroffenen und dem Anwalt durch die Entfernung zum Gerichtsort entstehen (Fahrtkosten, besonderer Zeitaufwand, ggf. Übernachtungskosten, wenn der Gerichtsort sehr weit entfernt liegt etc.).

Dadurch entstehen per Gesetz nicht rechtsschutzgedeckte Kosten bei auswärtigen Gerichtsterminen.

 

Die Rechtsschutzversicherung steht jedoch ein für die sonstigen gesetzlichen Gebühren.

 

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